Hygieneuntersuchung Trinkwasser

... Wasser ist ein Lebensmittel - so will es auch behandelt werden.

 

 

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Daher muss es auch besonders geschützt und kontrolliert werden.


Und damit jeder darauf vertrauen kann, dass das Wasser aus dem Hahn frisch und sauber ist, gibt es die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

 

Für gewerbliche Betreiber (auch Vermieter in Mehrfamilienhäusern) mit zentraler Warmwasserbereitung und einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Behälter und der entferntesten Entnahmestelle, gelten daher folgende Regelungen:

 

  • Alle 3  Jahre müssen an drei verschiedenen Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. ​
  • Nach der Laboruntersuchung werden innerhalb von 14 Tagen das Gesundheitsamt und die Mieter über die Ergebnisse  informiert.
  • Nach drei erfolgreich durchgeführten Probenahmen kann das Gesundheitsamt auf Antrag die Untersuchungszyklen verlängern. 
  • Ein- und Zweifamilienhäuser und Gebäude mit dezentralen Trinkwassererwärmern in den Wohnungen (Durchlauferhitzer) sind von der Untersuchungspflicht befreit. Trotzdem ist auch hier eine regelmäßige Kontrolle empfehlenswert.

 

Wir von Hartmann + Schwarz sind speziell dafür ausgebildet und zertifiert Probenahmen selbst durchzuführen und Sie in allen Belangen der Trinkwasser-

hygiene zu beraten.

 

Es ist dabei für uns nicht von Belang, ob die Anlage durch uns errichtet wurde oder ob es sich um eine bestehende Trinkwasseranlage handelt. 

 

 

 

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